Der PFARRKIRCHENRAT nimmt die Vermögensverwaltung wahr und vertritt die Pfarre in rechtsverbindlichen Angelegenheiten nach außen. Er ist im Rahmen der Pfarrkirchenratsordnung verantwortlich und dem PGR auskunfts- und bereichtspflichtig. Die Verwaltung der Finanzen hat im Dienst der Seelsorge zu erfolgen. Vorsitzender des Pfarrkirchenrats ist der Pfarrer . |
Dem Pfarrkirchenrat gehören folgende Mitglieder an: BACHLER Hans Peter |