Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, brauchen Sie es im Regelfall nur bei dem für Ihren Wohnort/Straße zuständigen Pfarramt zur Taufe anzumelden. Dabei wird ein "Taufgespräch" ausgemacht, bei dem in der Regel der Pfarrer ins Haus kommt. Bei diesem Gespräch wird über den Glauben gesprochen und auch über den Wunsch, das Kind taufen zu lassen; außerdem wird der Ablauf des Taufritus erklärt.
Für die Taufe wird vorausgesetzt, dass eine entsprechende religiöse Erziehung gewährleistet ist. Wenn weder ein Elternteil noch sonst ein in der Erziehung des Kindes beteiligte Person dies leisten kann, kann ein Taufaufschub vorgeschlagen werden, bis sich die Situation geändert hat, bzw. das Kind alt genug ist und aus eigenem Antrieb die Taufe erbittet. Die Taufe kann nur gespendet werden, wenn es gewährleistet ist, dass das Kind auch in den Glauben hinein erzogen wird.
Voraussetzung der Taufzulassung ist in keinem Fall die kirchliche Heirat der Eltern. Der Pate, der ins Taufbuch eingetragen wird, muss katholisch sein, bei mehreren Paten müssen nicht alle katholisch sein. Der (katholische Haupt-)Pate muss einen Taufschein vorlegen.
Die Taufe muss nicht in der Wohnpfarre stattfinden. Es muss dann allerdings eine Tauferlaubnis von der Wohnpfarre eingeholt werden. Ein Taufgespräch müsste in der Regel in der Wohnpfarre gehalten werden.
Die Taufe wird von der Taufpfarre an die zuständige Heimatgemeinde weitergemeldet. |